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   FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99   

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https://dejure.org/2002,14724
FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99 (https://dejure.org/2002,14724)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10.07.2002 - I 630/99 (https://dejure.org/2002,14724)
FG Thüringen, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - I 630/99 (https://dejure.org/2002,14724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliches Vertragswerk; Objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag; Anknüpfungspunkt für das Entstehen der Grunderwerbssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliches Vertragswerk; Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen erst nachträglich bekannt gewordenen Bestehens eines Baukonzepts im Erwerbszeitpunkt; Pflicht zur Anzeige eines Baukonzepts bzw. eines erst nachträglich schriftlich niedergelegten Bauvertrages; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitliches Vertragswerk - Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen erst nachträglich bekannt gewordenen Bestehens eines Baukonzepts im Erwerbszeitpunkt - Pflicht zur Anzeige eines Baukonzepts bzw. eines erst nachträglich schriftlich niedergelegten Bauvertrages ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn dem Erwerber auf Grund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt (BFH-Urteil vom 23. November 1994 II R 53/94, BStBl II 1995, 331).

    Nach der Rechtsprechung ergibt sich der Zusammenhang bereits aus der Hinnahme eines von der Anbieterseite vorbereiteten einheitlichen Angebots durch den Erwerber, ohne dass es auf die zeitliche Abfolge der Vertragsabschlüsse oder darauf ankäme, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (BFH-Urteil vom 23. November 1994, a. a. O.).

    Es ist auch ohne Bedeutung, ob der Kläger die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit gehabt hätte, nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages den vorgesehenen Vertrag über die Errichtung des Gebäudes abzulehnen (BFH-Urteil vom 23. November 1994 II R 53/94, BStBl II 1995, 331).

  • BFH, 13.05.1998 - II R 68/96

    Grunderwerbsteuer - Grundstückskaufpreis - Einheitliches Vertragswerk - Bekannte

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Eine solche Tatsache war die Bindung des Klägers an das einheitliche Vertragswerk zum Zeitpunkt des Grunderwerbs (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 68/96, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 31).

    Denn ein Steuerpflichtiger kann sich nach der Rechtsprechung des BFH unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auf Ermittlungsfehler der Finanzbehörde nur berufen, wenn er seinerseits seinen Mitwirkungspflichten voll genügt hat (vgl. BFH-Urteile vom 13. Mai 1998, a. a. O., und vom 4. März 1999 II R 79/97, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 1301 ).

    Allerdings umfasst die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 4 Satz 2 GrEStG die Vorlage schriftlich abgeschlossener Verträge; das gilt insbesondere auch für Bauverträge, die mit einem Grundstückskaufvertrag in objektiv sachlichem Zusammenhang stehen (so zum Generalunternehmervertrag BFH-Urteil vom 13. Mai 1998, a. a. O.).

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Die Grunderwerbsteuer knüpft in § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zwar an einen auf den Eigentumserwerb an einem Grundstück gerichteten Rechtsvorgang an; es soll aber derjenige tatsächliche Zustand des Grundstücks erfasst werden, der bei der Durchführung des auf den Eigentumserwerb gerichteten Rechtsvorgangs eintritt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 212).
  • BFH, 30.10.1996 - II R 69/94

    Wann müssen notarielle Generalunternehmerverträge dem Finanzamt angezeigt werden?

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Bei einem einheitlichen Vertragswerk sind alle gegenleistungserhöhenden Vereinbarungen anzuzeigen, auch wenn sie formal außerhalb des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäft getroffen werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1996 II R 69/94, BStBl II 1997, 85).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Gegenstand der auf die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen ist nicht nur das Grundstück in dem tatsächlichen Zustand, den es bei dem Erwerbsvorgang hat; es kann auch das Grundstück in dem Zustand sein, in den es erst zu versetzen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BStBl II 1992, 357); so liegt es im Streitfall.
  • BFH, 25.03.1992 - II R 46/89

    Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils (§

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Die Pflicht zur Anzeige von Vorgängen, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, ist wie die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen eine objektive Pflicht, die unabhängig von subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten des zur Anzeige Verpflichteten besteht (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1992 II R 46/89, BStBl II 1992, 680).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Ob in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG das zukünftig bebaute Grundstück als Gegenstand eines Erwerbsvorgangs anzusehen ist, ergibt sich nicht notwendig aus dem tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäft, also in der Regel aus dem Inhalt der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung des Veräußerers; es kann vielmehr auch aus Vereinbarungen oder Umständen ersichtlich sein, die mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv engem sachlichen Zusammenhang stehen und die insgesamt zu dem Erfolg führen, dass der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält (sog. einheitliches Vertragswerk; vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 34/98, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1240 ).
  • BFH, 04.03.1999 - II R 79/97

    Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen; Pflichtverletzungen des FA und des

    Auszug aus FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99
    Denn ein Steuerpflichtiger kann sich nach der Rechtsprechung des BFH unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auf Ermittlungsfehler der Finanzbehörde nur berufen, wenn er seinerseits seinen Mitwirkungspflichten voll genügt hat (vgl. BFH-Urteile vom 13. Mai 1998, a. a. O., und vom 4. März 1999 II R 79/97, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 1301 ).
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